Inspektionskosten laut Nissanhändler

  • Nun ja, drei Jahre Garantie haben wir bei Nissan....


    Wenn die dritte Inspektion fällig wird, ist die Garantie abgelaufen und ab da kann man dann auch selbst ran ... Werde ich genauso machen, wenn es bei meinem 2018 soweit ist....


    Gruß Jörg

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    Pulsar 1,2 DIG-T Tekna, force-red, Standheizung, EZ 6/2015 -- ersetzt 8/2021 durch Mustang Mach-E :thumbup:

  • Öhm ja :S ich hatte einen Denkfehler.
    Weil bei uns damals die Garantie auf 5 Jahre verlängert wurde, daher dachte ich dass ist bei allen so.
    Stimmt natürlich.
    Klar würde ich dann auch so machen.

  • Weil bei uns damals die Garantie auf 5 Jahre verlängert wurde, daher dachte ich dass ist bei allen so.

    Darf ich eine Frage stellen.


    Ist die Garantieverlängerung bei euch eine "echte" oder nur so eine "Gebrauchtwagenzusatzgarantie"?


    Weil meine Verlängerung ist letzteres; ich werde nach den 3 Jahren knapp an die 100.000 km ranreichen (Nissan-Garantie ist 3 Jahre oder 100.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt) und was die Zusatzgarantie dann übernimmt, kann man getrost als Witz abtun. Das ist nämlich abhängig von der Laufleistung und ab 100.000 km noch stattliche 20%.

    Alduin
    Weltenfresser


    Drachenlimousinekraftfahrzeug japanischer multikultureller Herkunft: Nissan Pulsar 1.6 DIG-T Tekna 06/2016

  • Also ich hab auch die 5-Jahres Garantie obendrauf bekommen.
    Es gibt ein extra Heftchen mit allen Angaben dazu und natürlich auch ein Garantiezertifikat.


    Kurzer Auszug für die Kostenübernahme (Lohn und Material):
    bis 50 TKM = 100%
    bis 60 TKM = 90%
    bis 70 TKM = 80%
    bis 80 TKM = 70%
    bis 90 TKM = 60 %
    bis 100 TKM = 50%
    über 100 TKM = 40%


    Einschränkungen (durch Selbstbehalt) gibt es für elektronische Steuergeräte & Lenkgetriebe. Weiterhin beträgt die maximale Kostenerstattung pro Schadenfall und Baugruppe 1500,00 €.


    Vielleicht hilfts ja bei der Orientierung :)

  • Kann es sein, dass da irgendwie jeder (Händler) sein eigenes Süppchen kocht? ?(


    Die einen verkaufen ne Gebrauchtwagen- als "Anschlussgarantie", bei den anderen gibts irgendwelche Staffelungen & Selbstbehalte, und dann die mit der "echten" Nissan-Anschlussgarantie...


    Hab zwar bisher nur das 4. Jahr "echte" Verlängerung, aber bin mir recht sicher, dass da in den Unterlagen nichts von Staffelung nach Laufleistung und Selbstbeteiligung drin steht. Werde beim dem Wetter jetzt aber auch nicht raus ans Auto gehen um nachzusehen... :P


    Zumal mir die Staffelung aus PULSschlag's Beitrag noch dazu irgendwie sinnfrei erscheint, da bis 100tkm doch eh die Werksgarantie greift...

    Pulsar C13 1.6 DIG-T Tekna Bj. 2016

    ex Pulsar C13 1.2 DIG-T Acenta mit Technology-Paket Bj. 2015
    ex Almera N16 1.5 Acenta plus mit Style-Paket Bj. 2006
    ex Micra K11 1.0 Bj. 1998


    www.seenotretter.de

  • Das mit der 100 TKM Werksgarantie ist natürlich richtig. Aber wenn die 100 TKM nach 3 Jahren erreicht ist greift dann halt diese Zusatzgarantie - hoffe ich jedenfalls.
    Allerdings hoffe ich noch mehr, dass ich sie bestenfalls gar nicht brauch :thumbup:


    PS: Laut dieses Zertifikats bzw. dem Heft mit den Bedingungen handelt es sich hierbei um eine "Händlereigengarantie auf die wichtigsten Baugruppen"