2. Ist es korrekt, dass der neue Motor keine gesetzliche Gewährleistung (6 Monate) hat? Im Internet gehen hier die Meinungen auseinander Der Motor ist ja neu, egal ob er in- oder außerhalb der Garantiezeit eingebaut wird.
Moin,
das wirst Du nicht gerne hören – und es wird auch hier sicherlich einige geben, die das anders sehen –, aber ich denke, dass das so korrekt ist.
(Kundenfreundlich und kundenbindend ist es allerdings NICHT!!)
Die Garantie verspricht Dir ja nicht, dass Du eine Leistung bekommst, die die Garantie verlängert; und die Gewährleistung ist eh schon lange vorbei.
(ich gehe davon aus, dass Du innerhalb der letzten 4 Monate aus der Garantiezeit rausgelaufen bist).
Die Garantie sagt nur, dass der Wagen bis Ende der Garantiezeit einwandfrei laufen muss. Alles was danach ist, ist halt ausserhalb.
Um für den ersetzten Motor Gewährleistung oder gar Garantie über den Zeitraum, wo diese für das eigentliche Fz gelten, hinaus zu bekommen, müsstest Du ein Dokument besitzen (vorzugsweise eine Rechnung), die dokumentiert, dass Du Teile (Motor) bekommen hast, für die eine erneute, vom Fz. unabhängige Garantiezeit/Gewährleistung beginnt.
Mal noch von einer anderen Seite formuliert, prinzipiell hätten die auch gar keinen neuen Motor einbauen müssen, sondern lediglich einen gleichwertigen, aber nicht-defekten (also gleichen Alters und Laufleistung).
Der Startstop Leerlaufsystem-Fehler ist bei mir direkt mit der defekten Batterie konnotiert, insofern würde ich erstmal an der Batterie einen Belastungs- und Statuszustand-Test machen lassen.
(wobei Deine Beschreibung des Ablaufes eher auf ein komplexeres Problem hindeuten)
Die abgelehnte Kulanz wegen Fremdinspektion ist halt genau so ein Bsp. was ich im Thread zu eben dem Thema Inspektion woanders machen lassen meinte, die werden dann sehr pissig.
Ciao
Hojo