Fehler bei neuem Motor

  • Hallo,
    ich habe noch in der Garantie einen neuen Motor bekommen, kostenlos. Der neue Motor ist jetzt 4 Monate im Einsatz mit ca. 3500km. Letzte Woche war das Auto beim Nissanhändler zur Inspektion.
    Vor ca. 3 Wochen hat das Auto begonnen, im Leerlauf und während der Fahrt zu ruckeln. Allerdings musste ich auf den Werkstattbesuch 2 Wochen warten und da war dann das Ruckeln (letzte Woche) wieder weg. Eine Lampe ging nie an!
    Soviel zur Vorgeschichte.
    Seit heute ruckelt er wieder stark, nach ca. 500m fängt die allgemeine Warnlampe an orange zu blinken und nach weiteren ca. 1km kommt die Fehlermeldung: "Leerlauf STOP Systemfehler".
    Jetzt kann ich noch weiterfahren, aber offensichtlich schaltet das Auto nach kurzer Zeit ins Notlaufprogramm.
    Halte ich an und warte etwa 5 Minuten beginnt alles wieder von vorne.


    Ich bin nun ziemlich entsetzt, das ist ein neuer Motor!! Hat das von Euch schon mal jemand gehabt und weiß, was das sein kann? Da ich letztes Jahr einmal (noch mit dem alten Motor) in einer freien Werkstatt die Inspektion habe machen lassen ("nach den Vorgaben des Herstellers" - steht auf der Rechnung!) heißt es, ich muss die Reparatur selbst bezahlen, Gewährleistung gibt es keine und Nissan würde jegliche Kulanz wegen der externen Inspektion ablehnen. Echt Scheiße!


    Also nochmals - zwei Fragen:


    1. Kennt jemand die Ursache für diesen Fehler
    2. Ist es korrekt, dass der neue Motor keine gesetzliche Gewährleistung (6 Monate) hat? Im Internet gehen hier die Meinungen auseinander Der Motor ist ja neu, egal ob er in- oder außerhalb der Garantiezeit eingebaut wird.


    Gruß Rolf


    Pulsar Tekna Automatik, Motor 1,2l

  • 2. Ist es korrekt, dass der neue Motor keine gesetzliche Gewährleistung (6 Monate) hat? Im Internet gehen hier die Meinungen auseinander Der Motor ist ja neu, egal ob er in- oder außerhalb der Garantiezeit eingebaut wird.

    Moin,


    das wirst Du nicht gerne hören – und es wird auch hier sicherlich einige geben, die das anders sehen –, aber ich denke, dass das so korrekt ist.
    (Kundenfreundlich und kundenbindend ist es allerdings NICHT!!)
    Die Garantie verspricht Dir ja nicht, dass Du eine Leistung bekommst, die die Garantie verlängert; und die Gewährleistung ist eh schon lange vorbei.
    (ich gehe davon aus, dass Du innerhalb der letzten 4 Monate aus der Garantiezeit rausgelaufen bist).
    Die Garantie sagt nur, dass der Wagen bis Ende der Garantiezeit einwandfrei laufen muss. Alles was danach ist, ist halt ausserhalb.


    Um für den ersetzten Motor Gewährleistung oder gar Garantie über den Zeitraum, wo diese für das eigentliche Fz gelten, hinaus zu bekommen, müsstest Du ein Dokument besitzen (vorzugsweise eine Rechnung), die dokumentiert, dass Du Teile (Motor) bekommen hast, für die eine erneute, vom Fz. unabhängige Garantiezeit/Gewährleistung beginnt.


    Mal noch von einer anderen Seite formuliert, prinzipiell hätten die auch gar keinen neuen Motor einbauen müssen, sondern lediglich einen gleichwertigen, aber nicht-defekten (also gleichen Alters und Laufleistung).



    Der Startstop Leerlaufsystem-Fehler ist bei mir direkt mit der defekten Batterie konnotiert, insofern würde ich erstmal an der Batterie einen Belastungs- und Statuszustand-Test machen lassen.
    (wobei Deine Beschreibung des Ablaufes eher auf ein komplexeres Problem hindeuten)



    Die abgelehnte Kulanz wegen Fremdinspektion ist halt genau so ein Bsp. was ich im Thread zu eben dem Thema Inspektion woanders machen lassen meinte, die werden dann sehr pissig.


    Ciao
    Hojo

    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben


    Pulsar Tekna (I), 1,5dCi, Azure, 7/15

  • Leider Ja, die Garantie bezieht sich auf das Auto mit all seinen Komponenten.
    Wird der Motor getauscht gibt es keine Garantie Verlängerung über den Stichtag hinaus .
    Übrigens machen das Alle Hersteller so.


    Was wurde getauscht ? Motor Komplett ohne Anbauteile ?
    Oder haben sie Alles getauscht ? Motor ,Turbo,Steuergerät,Sensoren,.... ?
    Wenn sie nur den Motor getauscht haben, ist der Fehler ja eindeutig nicht am Motor sondern an einem der "restlichen" teile .
    Ich vermute mal Kabelbaum oder Sensoren vielleicht mal nach Marderspuren suchen. ( Teilkasko ) ;)

  • Meiner Meinung nach ist das alles nicht ganz korrekt. Es gibt ja nun Mal die Ersatzteile Garantie die aus min. 6 Monaten besteht, in der Zeit muss dir der Hersteller auf jeden Ersatz leisten. Nach den 6 Monaten gilt es das du in der Nachweispflicht bist das der Motor in dem Fall fehlerhaft war, was ohne Gutachter so ziemlich unmöglich ist.
    Ich würde da hartnäckig bleiben.

  • Fänd ich sehr eigenartig, wenn der neue Motor schon wieder kaputt sein sollte.
    Von den Symptomen her ist es ähnlich wie damals bei meinem Pulsar - Ruckeln, Notlauf und alle möglichen Warnlampen. Die Werkstatt könnte mal die Steckverbindung Kabelbaum/Motorsteuergerät kontrollieren, evtl. hat die Verbindung ja beim Motortausch Schaden genommen (die Pins im Stecker sind lt. meiner Werkstatt wohl sehr filigran).


    Was mir aus Deiner Beschreibung noch nicht ganz klar ist, ist Dein Pulsar denn nun schon aus der Garantie raus oder noch nicht?
    Falls noch nicht, können die sich nicht auf die externe Inspektion rausreden, da diese nachweislich nach Herstellervorgaben erfolgt ist (btw. hätten sie das ja dann schon beim Motortausch machen können).
    Ist die Garantie aber schon abgelaufen, hast Du fürchte ich schlechte Karten. Kulanz ist dann halt good will vom Hersteller und Nissan ist ja leider eh nicht sonderlich bekannt dafür, übermäßig kulant zu sein. Was aber denk ich auch sehr viel mit dem Händler und dessen Ansicht von Kundenbindung/-zufriedenheit zu tun hat. Ist das dem Händler wichtig, holt er wahrscheinlich auch etwas mehr für seinen Kunden raus.

    Pulsar C13 1.6 DIG-T Tekna Bj. 2016

    ex Pulsar C13 1.2 DIG-T Acenta mit Technology-Paket Bj. 2015
    ex Almera N16 1.5 Acenta plus mit Style-Paket Bj. 2006
    ex Micra K11 1.0 Bj. 1998


    www.seenotretter.de

  • Es gibt ja nun Mal die Ersatzteile Garantie die aus min. 6 Monaten besteht, in der Zeit muss dir der Hersteller auf jeden Ersatz leisten

    Auf jeden Fall nicht, so wie ich den Fall aber verstanden habe, muss er es hier. Das Stichwort lautet "Verlängerung der Gewährleistung nach Mängelbeseitigung", maßgebend ist ein BGH-Urteil aus 2012. War der Hersteller zum Austausch des Motors verpflichtet und hat dies anerkannt, dann beginnt für den Motor ab dem Austausch die Frist für die gesetzliche Gewährleistung von neuem.


    Der beschriebene Start-Stop-Fehler ist aber in der Regel kein Motorproblem, sondern ein Fehler in der Elektrik (Batterie).

  • "Leerlauf STOP Systemfehler". ist doch kein Start Stopp Fehler ! Klingt eher wie eine Anweisung .


    Bei mir ist die Batterie auch verreckt, ich hatte aber nie einen dieser Start Stopp Fehler .
    vermute eher ein Sensor oder Kabel defekt.
    Leuchtet auch die MKL ?

  • Also: Ich habe keine Garantie mehr, sie war kurz nach dem Motortausch zu Ende. Und ob das ein Elektrikfehler ist? Ich glaube eher nicht. Die Meldung (allerdings mit Start-Stopp) wird hier im Forum ja mehrfach beschrieben mit Batterieproblemen usw. Aber nie mit Notlauf-Fahrverhalten.
    Warten wir es ab, ich habe das Auto gerade in die Werkstatt gebracht und werde das Ergebnis berichten!


    Gruß Rolf


    Aber auch hier gehen die Meinungen wegen der Gewährleistung auseinander. Da bräuchte man doch mal einen Juristen

  • Das Stichwort lautet "Verlängerung der Gewährleistung nach Mängelbeseitigung", maßgebend ist ein BGH-Urteil aus 2012. War der Hersteller zum Austausch des Motors verpflichtet und hat dies anerkannt, .....

    6 Monate ab wann? ... normal ab Kaufdatum
    ... gibt es einen Kaufbeleg für den getauschten Motor?


    Hat Nissan eine Verpflichtung zum Austausch anerkannt?
    ... bei vielen Garantieabwicklungen steht - offensichtlich aus genau diesem Grund - irgendwo auf den Dokumenten (so man überhaupt welche bekommt), dass dadurch eben keinerlei weitere Verpflichtungen oder Verlängerungen entstehen.
    (anders gesagt, sie machen aus "Kulanz" etwas, ohne verbindlich abzuklären, ob sie es eigentlich müssen.)


    Im übrigen sei noch mal darauf hingewiesen, dass Gewährleistung (auf die sich offenbar das BGH-Urteil bezieht) und Garantie zwei grundlegend unterschiedliche Verpflichtungen sind; die Gewährleistungsfrist für das Fz. war hier aber ja auf jeden Fall abgelaufen.



    Aber auch hier gehen die Meinungen wegen der Gewährleistung auseinander. Da bräuchte man doch mal einen Juristen

    Ja, wenn Du da was durchsetzen willst gegenüber Nissan oder der Werkstatt, wirst Du ziemlich sicher nen Anwalt brauchen.



    Ciao
    Hojo

    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben


    Pulsar Tekna (I), 1,5dCi, Azure, 7/15

  • Die Meldung (allerdings mit Start-Stopp) wird hier im Forum ja mehrfach beschrieben mit Batterieproblemen usw. Aber nie mit Notlauf-Fahrverhalten.

    Diese Meldung kommt so gut wie immer wenn ein Fehler im Motorsteuergerät vorliegt. Dem also eher weniger Beachtung schenken, solange der andere Fehler, der für das Motorruckeln verantwortlich ist, nicht behoben ist.