Alles anzeigenich wollte aufgrund meiner schlechten Erfahrungen gerne die
Werkstatt wechseln, die nächste Nissan Vertragswerkstatt ist
jedoch 60 km von mir entfernt. In nur 10 km gibt es eine freie
Werkstatt mit der ich immer sehr gute Erfahrungen gemacht habe.
Mir wurde jedoch gesagt, dass ich aufgrund der Anschlussgarantie
weiterhin an meine bisherige Vertragswerkstatt gebunden bin.
Ist diese Auskunft korrekt ? ? ?
Zum Thema Garantie und Inspektion in Fremdwerkstätten gabs aktuell einen Thread (Betreff: Herstellergarantie).
Für z.B. Inspektionen bist Du frei in Deiner Werkstattwahl laut Gesetz.
Allerdings eine Garantieleistung kannst Du natürlich nur beim Vertragshändler in Anspruch nehmen, wenn Du also mit dem StartStoppSystemfehler zur Freien Werkstatt fährst, zahlst Du auf jeden Fall selber.
In diesem speziellen Fall würde ich auch mit allen Fehlern, und auch Inspektionen, die irgendwie mit Batterie, Motor und Elektrik zu tun haben, nur zum Vertragshändler gehen.
Wenn Du da irgendwas in der freien machen lässt, wo Nissan ne Chance sieht zu sagen: "das hat den Fehler verschlimmert" werden sie das nutzen, um sich aus dem Teil der Garantie rauszuziehen.
(falls die Aussage sein soll, dass Du auch zu keinem anderen Vertragshändler wechseln darfst, das halte ich für zweifelhaft. Wenn es immer derselbe Fehler war, dann ist so ein Wechsel vielleicht sogar geboten; auch wenns weiter weg ist. ... allerdings gibt es da gewisse Vorschriften, dass die ursprüngliche Werkstatt mehrere Nachbesserungsversuche hat, bevor sie akzeptieren muss, dass man den Auftrag einer anderen Werkstatt gibt ... hier sollte ggf. ein Fachanwalt für Vertrags- und kfz-Recht hinzugezogen wird, damit man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet.)
Ciao
Hojo