Mittelarmlehne abgebrochen

  • Hab damals den Garantieantrag auch direkt bei Abholung unterschrieben. Aber da gab's ja auch nicht viel dran zu rütteln, das Auto war schließlich nicht mehr vernünftig fahrbar...

    Pulsar C13 1.6 DIG-T Tekna Bj. 2016

    ex Pulsar C13 1.2 DIG-T Acenta mit Technology-Paket Bj. 2015
    ex Almera N16 1.5 Acenta plus mit Style-Paket Bj. 2006
    ex Micra K11 1.0 Bj. 1998


    www.seenotretter.de

  • Willst du die ehrliche Antwort? Dein Händler hat höchstwahrscheinlich erst kein Garantieantrag gestellt. Warum ist recht einfach, dein Händler macht bei einer Garantiereperatur keinen gewinn eher ein Verlust sollte der Mechaniker die von Nissan vorgeschriebene Zeit nicht einhalten.
    Dazu kommt ich will dem Händler nichts unterstellen, aber du hast einen Mängel am Fahrzeug den du ob mit Garantie oder ohne sehr wahrscheinlich Reparieren lässt und wenn du es ohne Reparieren lässt verdient er sogar was dran. Ich bin mal auf die Antwort von Nissan gespannt.

    Das war in dem Moment auch mein erster Gedanke. Bisher dachte ich, "dank" langjähriger eigener Erfahrung, dass es so was nur bei VW gibt :whistling: und hab mir für den Pulsar extra nen Händler gesucht der eher ein wenig "oldschool" ist und keine Schnösel mit Anzug und Krawatte arbeiten - so wie bei VW :D Aber ok, mal abwarten was Nissan sagt.



    Ohne guten Händler geht halt nix. Wenn die zweite Anfrage auch negativ ausfällt würde ich einen Kulanzantrag stellen, evntl. gibt es dann wenigstens das Material ersetzt und das Teil dann selbst einbauen.

    Nachdem mich in der Zwischenzeit das Klappern der vier abgebrochenen Haltenasen extrem genervt hat, die ja in den Zwischenraum gefallen sind, habe ich letztens die Mittelarmlehne zerlegt, die Teile herausgefummelt und wieder alles zusammengebaut, dann die obere Abdeckung noch mit doppelseitigen Klebeband fixiert und jetzt schaut es wieder aus wie Original :saint: OK, man kann sie nicht mehr vor- und zurückschieben, aber sie hält wieder ^^


    Lass dir doch den Garantieantrag vom Händler zeigen. X(

    Wenn ich den Termin wegen der Rückfahrkamera habe werde ich mal danach fragen, gute Idee, danke! :)

  • Heute erhielt ich einen Anruf von der Nissan Kundenbetreuung. Der Herr am Telefon teilte mir mit, dass mein Antrag abgelehnt wird, da ich mit dem Problem bei einem nicht zertifizierten Nissanhändler war. Ich dürfte so was nur bei einem Händler machen den man auf der Nissanhomepage findet. Letztendlich bin ich aber absichtlich nicht zu dem "zertifizierten" hier ganz in der Nähe gegangen, weil dieser grottenschlechte Bewertungen hat und damals, als ich angefragt habe wegen einem kostenlosen Kartenupdate die Aussage war, dass das nur gehen würde, wenn ich den Kundendienst bei ihnen mache. Die Antwort hat zu den schlechten Bewertungen gepasst. Das ist doch alles... :evil:

  • Versteh grad nicht was Nissan will, entweder es ist ein Garantiefall oder nicht was dass jetzt mit dem Händler zu tun hat ist mir ein Rätsel. Es gibt nicht zertifizierte Nissanhändler? Also so ganz werde ich da nicht schlau.

    :thumbup: Einmal Nissan immer Nissan :thumbup:


    :evil: Nissan Pulsar Grau 1.5 Diesel Tekna :evil:

  • Naja da gibt es schon einen unterschied da ich so oft meine Fahrzeuge Wechsel hab ich es schon mitbekommen


    da hättest du sogar ein Problem wenn du die Inspektion bei dehnen machst da muss man leider


    Höllisch aufpassen .


    Die zertifizierten machen alle Garantieleistungen, die Vertretungen bekommen nur die "defekten" teile von Nissan im Austausch du bezahlst Einbau, keine Ersatzwagen .


    und die schlimmsten sind die die dir einen Nissan verkaufen ohne Freigabe da ist dann ein Großhändler dazwischen


    den hatte ich ! alles ging über meinen Verkäufer, zum "Händler ", zum Verkäufer, zu mir wobei ich Glück im Unglück hatte da


    ich meine Inspektion beim zertifizierten gemacht habe.

  • Angeblich ist es so, dass man nur zu einem Händler gehen darf der hier gelistet ist:


    https://youplus.nissan.de/DE/d…private/selectDealer.html


    Geht man, so wie ich, zu einem anderen Nissan Händler, der hier nicht gelistet ist, können Garantieanfragen nicht bearbeitet werden und werden sofort abgelehnt - so die Aussage beim Telefonat mit dem Herren von der Kundenbetreuung. Die Arschkarte habe ich damit aber trotzdem jetzt schon gezogen, denn der erste Kundendienst wurde auch dort gemacht. Somit hätte ich zwar in den ersten Jahren bei Garantieansprüchen, wenn ich zu einem der gelisteten Händler gehe, kein Problem, aber sollte nach der Garantiezeit etwas auf Kulanz gemacht werden soll, wird es nicht gemacht. Das war die Aussage am Telefon. Ob das nun wirklich so ist und stimmt kann ich natürlich nicht sagen.

  • Und warum kann die "Werkstatt"-Kette mit den drei großen Buchstaben dann ihre "Herstellergarantie-Märchen"-Kampagne machen?!? OK, deren Aussagen sind auch mit Vorsicht zu genießen, aber ob sich Nissan das wirklich so einfach machen kann mit der Garantie-Ablehnung, ich weiß nicht... Sobald am Autohaus/der Werkstatt im bekannten Design "Nissan" dransteht, muss doch n Vertrag zwischen den beiden bestehen... ?(
    Lass Dich doch mal von der Verbraucherzentrale oder vom ADAC o. ä. beraten, die sollten es ja wissen.

    Pulsar C13 1.6 DIG-T Tekna Bj. 2016

    ex Pulsar C13 1.2 DIG-T Acenta mit Technology-Paket Bj. 2015
    ex Almera N16 1.5 Acenta plus mit Style-Paket Bj. 2006
    ex Micra K11 1.0 Bj. 1998


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  • Nur mal so nebenbei, das Teil, also die Auflage, ist nicht lieferbar. Ich warte auch auf eine neue. Bei mir geht es auf Garantie