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  3. Reifen & Felgen

Welche Felgen+Reifengröße habt ihr montiert??

  • TheGinseil
  • 23. April 2016 um 10:52
  • PEF
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    • 2. Januar 2017 um 22:42
    • #51

    Danke für die Antwort.

    Die Spurplatten wären ja nur für den Fall, dass ich die original Felgen als Sommerfelgen nutzen würde. Wenn es neue werden sollten, dann kann ich ja duch die richtige Wahl von Felgenbreite und Einpresstiefe das selbe Resultat erhaten ohne die Platten, wie es bei Dir der Fall ist.

    Würde mich trotzdem interssieren, ob sonst noch jemand, außer “Soneonex3“ 8" breite Felgen mit ET 35 montiert hat.

    Gesundes neues Jahr an alle, an dieser Stelle.


    LG

  • Pulsaren-Regiment
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    • 2. Januar 2017 um 22:50
    • #52
    Zitat von PEF

    Würde mich trotzdem interssieren, ob sonst noch jemand, außer “Soneonex3“ 8" breite Felgen mit ET 35 montiert hat.
    Gesundes neues Jahr an alle, an dieser Stelle.


    LG

    Nicht nur "Soneonex3". Schau mal Post 47 von mir hier! ;) Auch Dir ein frohes Neues!

    Edit: Bei ET 35 sind die schön bündig.

    Edit2: Eintragungspflichtig mit Teilegutachten.

    Dateien

    E.jpg 678,98 kB – 0 Downloads


    3 Mal editiert, zuletzt von Pulsaren-Regiment (2. Januar 2017 um 23:04)

  • PEF
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    • 2. Januar 2017 um 23:33
    • #53

    Hallo,

    ach ein Lichtblick...danke für die rasche Antwort.

    Ja stimmt, ich hatte nur die Bilder angesehen (sieht übrigengens nice aus) ohne auf die Signatur zu achten. Du hast ja 8x18 mit ET 35...

    Ging das ohne Kotfllügel ziehen und so ein Zinnober?

    LG

    PS. danke auch für die Neujahrwünsche.

  • Pulsaren-Regiment
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    • 3. Januar 2017 um 10:35
    • #54

    Hi,

    alles ohne Ziehen/Bördeln oder Radhausverbreiterung. Der TÜV meinte sogar, solche Maßnahmen verschandeln oft... Geschmackssache! :D
    Sicherlich, wenn man extrem will, dann muss man auch extrem handeln. Bei ET 35 stellt das Ganze beim Pulsar genau die Grenze ohne Karosserieveränderungen dar, wie mir der TÜV bestätigte.
    Die Reifen dürfen hierbei auch nur 215/45 oder 215/40 sein. Im Gutachten meiner TEC GT-AR1 steht dann expizit, wenn ich z.B. 225/40R18 hätte verwenden wollen :

    Nissan Pulsar C13 e9*2007/46*3086* kW-Bereich: 81-140

    Reifen: 225/40R18

    Reifenbezogene Auflagen und Hinweise: K1c K2b

    K1c:
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter
    Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
    ten Bereich abgedeckt sein.

    K2b:
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
    stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nenn breite des Reifens), in dem oben genann-
    ten Bereich abgedeckt sein.

    Bei 215/40 gilt im Gutachten keine Auflage.

    Bei 215/45 gilt die Auflage G79:

    Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung),
    so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
    glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

    In meinem Fahrzeugschein hatte ich 215/50R17 als serienmäßige Reifengröße stehen und deshalb passte alles! :)
    Felgenschutz trotz Felgenschutzkante wird bei 215 nicht sonderlich viel geboten, dafür erhält man aber sportlichere Optik und mit 45 immer noch tollen Komfort.

    Fazit: Ohne Spurplatten bekommt man bei ET 35 die gewünschte Optik und erhält keine besonderen Auflagen, wenn man die angemessene Reifengröße wählt.

    Gruß


  • Duke-II-
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    • 3. Januar 2017 um 13:36
    • #55

    Ich hab 8j x 18 et40 mit 225/40r18 und das ganze ohne irgendwelche Auflagen oder Eintragung bzw. vorführen beim TÜV. Felgen sind übrigens die Sparco ProCorsa.

  • TheGinseil
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    • 4. Januar 2017 um 18:36
    • #56

    Hat schon wer 19 zoll 8.5 j Probiert? Würd mich sehr interessieren solch felgen zu montieren

  • PEF
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    • 4. Januar 2017 um 21:28
    • #57

    @ Pulsar Regiment: habe mal bei “reifen.com“ in einem Gutachten für 8x17 mit ET 35 Felgen nach gesehen und da steht bei Reifengröße 205 als Auflage ganau das, das bei Dir mit “k1c“ und “k1b“ beschrieben ist. Bei 215ern nur “k1c“, bei den restlichen Größen wieder beide. Komisch oder? Sind die Auflagen von Felge zu Felge unterschiedlich, trotz gleicher Felgen-Daten?


    LG

  • Pulsaren-Regiment
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    • 4. Januar 2017 um 23:10
    • #58

    Meine Felgen gibt es auch in 17" und da bestehen für die unterschiedlichen Reifengrößen für die, von Dir aufgeführten Kombinationen folgende Angaben im entspr. Gutachten: 205/50R17 - K1c K2b R70, 215/45R17 - keine Auflagen. Erst bei 225/45R17 - K1c K2b. R70 trägt folgende Angabe: "Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."
    Mit anderen Felgentypen habe ich mich in dem Sinne nicht beschäftigt und kann darüber auch keine aussagekräftigen Angaben machen! Es scheinen tatsächlich unterschiedliche Auflagen von Felge zu Felge vorhanden zu sein.
    In der Antike gab es auch unterschiedliche Kampfwagen oder Streitwagen: An der Seite mit Messern (Sichelwagen) oder ohne! :D

    Gruß


  • PEF
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    • 4. Januar 2017 um 23:26
    • #59

    ja,ja, in der Antike gab es das, aber da waren die Räder noch nicht genormt und sie mussten bestimmt nicht zum TÜV mit so nem Sichelwagen.

    Muss mir mal noch andere Gutachten anschauen, obs da Unterschiede gibt.

    LG und danke für die Antwort.

  • knama
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    • 5. Januar 2017 um 10:05
    • #60

    Die "Vergabe" der Auflagen ist meiner Meinung nach stark davon abhängig, bei welcher Prüforganisation der Felgenhersteller sein Gutachten erstellen lässt - und wahrscheinlich noch stärker von der Tagesform des jeweiligen Prüfers...

    Beispiel aus dem Gutachten meiner Felgen (7,5 x 17 ET38):
    215/45R17 keine Auflagen
    215/50R17 K1c und K2b sowie G01 (Nachweis, dass der Tacho innerhalb der Toleranz anzeigt)
    225/45R17 wieder keine Auflagen
    235/45R17 K1c und K2b

    Bei solchen Auflagen frage ich mich, ob die einfach nur würfeln...
    Für die 225er muss keine breitere Radabdeckung vorhanden sein als bei 215ern und 235ern. ?( Nicht so wirklich logisch find ich!
    Und was sollte bei den 215ern der 50er Querschnitt für einen Einfluss auf die Breite gegenüber dem 45er Querschnitt haben, dass der 50er ne verbreiterte Radabdeckung braucht, der 45er aber nicht??? Es ändert sich doch nur der Durchmesser bzw. der Abrollumfang. ?( Ist irgendwie noch unlogischer!

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