interessant ist der Text im roten Feld. Kapier zwar nicht wo den Unterschied sein soll.
naja, interessant wäre der Satz "not for sale", wenn es auch für den Endkunden gilt (was der Hersteller sicherlich gerne hätte, aber sich denk ich max. eingeschränkt (*) duchsetzen lässt)
Ich vermute, dass es da mehr um eine interne Zuordnung geht, die letztlich bestimmt, über welche Kostenstelle das ganze abzurechnen ist (in dem Fall Serviceleistungen/Werbung und nicht Ersatzteileverkauf).
Auch bei z.B. Medikamenten oder technischen Geräten gibt es sowas, da steht dann "Ansichtsexemplar", "Vorführgerät", "Werbeartikel", "Muster", usw. drauf. Die können dann andere Packungsgrößen haben, oder ne besondere Serie mit mehr oder weniger Leistung sein, oder auch identisch, nur eben für diese Verwendung ausgesucht.
Allen gemein ist dabei, dass die Artikel vom Händler entweder gar nicht verkauft (sondern max. gratis abgegeben) werden dürfen oder nur unter bestimmten Zusatzbedingungen und Preisen.
(*) "eingeschränkt" : das kann dann auch auf den Endkunden zutreffen, weil er bei solchen Artikeln, wenn er sie verticken will, dann zumindest nicht den Eindruck erwecken darf, er hätte ihn ganz regulär zur UVP o.ä. erworben.
In dem Fall hier ist es vermutlich auch noch so, dass der Aufdruck den Händler eigentlich anweist, dass er die alte Karte, die gegen diese ausgetauscht wird, einziehen muss. Wenn man sich ne neue kauft, dann darf man denk ich die alte behalten (man hat ja dann beide bezahlt).
Ciao
Hojo