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Stopp/Start Leerlaufstopp-Systemfehler

  • Philsar
  • 16. Februar 2016 um 17:12
  • Freezercell
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    • 19. März 2017 um 19:21
    • #81

    Betrifft es eigentlich nur die 1.2 er Motoren ... Bei meinen Ex 1.2 hatte ich es 2 x . Und seit Wechsel durch zu viele Mängel auf 1.6 er ( 6045 Km ) noch nicht einmal .

  • nellymops
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    • 20. März 2017 um 09:15
    • #82

    Nein ich hatte die SS Probleme auch in meinem 1.6er. Wie bereits geschrieben auch bei mir mehrere notwendige Werkstattaufenthalte in versch. Werkstätten (3 Stück). Nach Wechsel Batterie und einem Steuergerät keine Probleme mehr (seit ca. 2 Monaten). Ich schalte die SS aber auch oft händisch ab, weil sie mir den Motor teilweise einfach zu früh abschaltet.

    Nissan Pulsar 1.6 DIG-T Tekna

  • Pulsar 3-16
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    • 20. März 2017 um 19:29
    • #83

    Ich bin mittlerweile wirklich am Überlegen ob ich mir einen Anwalt nehme. Ich hab das Gefühl die nehmen mich gar nicht ernst, egal was ich tue. Hat ev. jemand von Euch Erfahrung mit sowas / auch schon mal anwaltliche Hilfe im PKW Bereich in Anspruch genommen?

  • knama
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    • 20. März 2017 um 21:50
    • #84

    Erkundige Dich mal beim ADAC, die arbeiten mit spezialisierten Vertragsanwälten zusammen. Und wenn Du Mitglied bist, kannst Du direkt beim ADAC eine erste telefonische Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen.

    Pulsar C13 1.6 DIG-T Tekna Bj. 2016 / Micra K11 1.0 Indian Summer Bj. 1999

    ex Pulsar C13 1.2 DIG-T Acenta mit Technology-Paket Bj. 2015
    ex Almera N16 1.5 Acenta plus mit Style-Paket Bj. 2006
    ex Micra K11 1.0 Bj. 1998

    http://www.seenotretter.de

  • T1X90
    Profi
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    • 21. März 2017 um 08:16
    • #85

    Würde auch an deiner Stelle einen Rechtsanwalt zur Stelle ziehen da sich offensichtlich bei dir der Händler und somit Nissan quer stellt. @
    Admins wäre es möglich ein Liste der Nissan Händler und Werkstätten zu erstellen mit Bewertung'smöglichkeit?

    :thumbsup: Einmal Nissan immer Nissan :thumbsup:

    :evil: Nissan Pulsar Grau 1.5 Diesel Tekna :evil:

  • Pulsar 3-16
    Schüler
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    64
    • 21. März 2017 um 11:40
    • #86

    Also lt. Anwalt Erstberatung kann ich nicht gegen die Vertragswerkstatt vorgehen, weil die den Mangel dauerhaft nicht beheben, sondern ich muss mich direkt an den Verkäufer wenden und dem eine Frist zur Behebung des Mangels setzen.

    Ich denke ja noch immer die Unfähigkeit liegt auf Seiten der Vertragswerkstatt, aber nun muss ich eben über das Autohaus gehen, welches mir den Pulsar damals verkauft hat. Bin gespannt ...

  • Bln-Pulsar
    Gast
    • 21. März 2017 um 11:46
    • #87

    Wie ich sagte. Das verkaufende Autohaus ist dein Vertragspartner. Setz eine angemessene schriftliche Frist, zwei Wochen sollten genügen. Rechne aber damit, dass die dein Auto auf dem Hof behalten und du eine Idee für die Fortbewegung haben musst.

    Nimm Bezug auf die bisherigen Versuche, den Fehler zu beseitigen und vllt. weisst du ja noch, wann du den Fehler erstmalig dem Verkäufer gegenüber angezeigt hast.

    Ein Musterschreiben gibts auf der ADAC Seite.

  • Pulsar 3-16
    Schüler
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    Beiträge
    64
    • 21. März 2017 um 12:38
    • #88

    Ja, das Musterschreiben habe ich mir schon runter geladen. Dem Verkäufer hatte ich die Mängel bisher noch gar nicht mitgeteilt, das lief alles über meine Vertragswerkstatt. Muss mir der Verkäufer nicht einen Leihwagen stellen? Soweit ich weiß schon.

  • Bln-Pulsar
    Gast
    • 21. März 2017 um 14:17
    • #89

    “Verkäufer“ ist hier nicht der Mensch, mit dem du gesprochen hast, sondern die GmbH oder was immer die Gesellschaftsform der Firma ist. Ist die genannte Werkstatt Teil des Autohauses? Dann ist der Verkäufer informiert, fehlt nur die offizielle Schriftform.

  • Pulsar 3-16
    Schüler
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    3
    Beiträge
    64
    • 21. März 2017 um 14:32
    • #90

    Der Verkäufer war ein Autohaus in Schmalkalden / Thüringen, die Vertragswerkstatt, über die bisher alles abgewickelt wurde, ist in Kassel.

    Dies hatte ich so gemacht da Kassel nur 30km von mir entfernt ist, Schmalkalden fast 160km.

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