Ok, das könnte möglich sein...
Frag evtl. mal den User someonex3, er arbeitet bei Nissan und müsste über die FIN ja eigentlich das genaue Produktionsdatum rausfinden können.
Ok, das könnte möglich sein...
Frag evtl. mal den User someonex3, er arbeitet bei Nissan und müsste über die FIN ja eigentlich das genaue Produktionsdatum rausfinden können.
Die H11 im Abblend- und Nebelscheinwerfer waren so LongLife-Lampen, die ja weniger hell sind und dafür länger halten sollen... wenn solche auch als H9 im Fernlicht sind, bringt Dir der Wechsel auf Standard-H9 vielleicht schon etwas mehr Helligkeit.
Dass die Sockel bei H11 und H9 komplett gleich sind kann ich mir fast nicht vorstellen, zumindest sind die Bezeichnung unterschiedlich (H11 = PGJ19-2/H9 = PGJ19-5). Falls die Aufnahme im Scheinwerfer gleich ist, gibts bestimmt einen Unterschied in der Steckverbindung, sonst könnte man ja das Kabel vom Abblendlicht ans Fernlicht anstecken und umgekehrt... ![]()
Im CoC-Dokument (das zusätzliche Blatt "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", das es zum Fahrzeugbrief dazu gibt) steht ganz am Ende das genaue Datum, an dem Dein Pulsar produziert wurde.
Danke für den Tipp, No Mercy! Freunde von mir überlegen, sich vielleicht auch einen zu kaufen. ![]()
Weiß auch nicht wieso nicht die fürs connect 2 mit C am ende , da ich ja die mit B habe .Aber in seinem System war nur die Connect 3 drin als Update .
Weil die mit C am Ende wohl auch schon nicht mehr das aktuellste Kartenmaterial enthält, siehe Post Nr. 44 weiter oben. ![]()
Was ist die Quintessenz von diesem schlechten Copy & Paste Post?
Wir kaufen uns alle einen Golf?!?! ![]()
![]()
Oder wir sch... auf die Meinung der Herren "Autotester" und erfreuen uns weiter an unseren Pulsaren!!
Ich bin eindeutig für letzteres ![]()
Nein. Eventuell durch ein Reset auf Werkseinstellungen (hab ich mal bei dem Leih-Note gemacht, kann Dir aber nicht mehr sagen, ob die Ziele hinterher gelöscht waren), was aber im Normalfall unvorteilhaft bzw. unerwünscht ist, da die anderen Einstellungen ja auch zurückgesetzt werden.
Da wär ich auch gern dabei gewesen!
Hoffentlich ist dem Außendienstler das Verhalten bzw. der Kommentar Deines Händlers genauso sauer aufgestoßen wie Dir und uns, sodass dies bei Nissan Deutschland auch mal in höhere Etagen gelangt und entsprechende Konsequenzen nach sich zieht!!
Aber Dir jetzt erstmal einen schönen Urlaub!! ![]()
Dein Neuer gilt dann als Vorführwagen, aber ob man es Vorführ- oder Gebrauchtwagen nennt ist im Grunde egal, es steht auf jeden Fall bereits mind. ein Halter (in Deinem Fall das Autohaus) in den Papieren.
Die Werksgarantie geht bei Zulassung auf Deinen Namen auf Dich über, allerdings nicht mehr die vollen drei Jahre, da er ja schon einen Monat auf den Händler zugelassen war, d. h. Du hast noch ~ 35 Monate "Rest"garantie.
Nehmen die Deinen alten zurück und Du musst nur die Differenz zwischen Zeitwert alt und Neupreis plus "Transplantationskosten" nachzahlen? Oder nur die Differenz zwischen dem Neupreis damals und dem Neupreis vom aktuellen (plus Umbau)? Also in die Richtung Wandlung des Kaufvertrags?
Oder ist das ganz klassisch ein Neukauf mit Inzahlungnahme des Gebrauchten?
Freut mich, dass das ganze Theater ein gutes Ende genommen hat und Du mit dem Neuen problemloser unterwegs bist! ![]()