Ich mach's mir mal einfach und zitiere mich selbst...
Erfahrungen mit den Federn hab ich nicht, aber das Gutachten von H&R verstehe ich so, dass außer evtl. vorhandener Auflagen der Felgen lt. ABE/Gutachten keine weiteren Auflagen bzgl. Karosseriearbeiten zu erfüllen sind. Wenn also in der ABE Deiner Felgen für die aufgezogene Reifengröße keine Auflagen stehen, ändert sich daran mMn auch durch die Tieferlegung nichts.Ist ja auch irgendwo logisch, an der maximalen Einfederung ändert sich durch die Tieferlegung nichts, da die serienmäßigen Federwegsbegrenzer erhalten bleiben, das Rad kann also nicht weiter in den Radkasten als vorher. [Blockierte Grafik: http://www.nissanboard.de/images/smilies/017.gif]