Moin.
1. hat die Gewährleistung rein gar nix mit der Garantie zu tun und ist ohnehin nach spätestens 2 Jahren zu Ende
2. Ab wann die Garantie beginnt, hängt letztlich davon ab, wann die Garantiedokumente gestempelt wurden.
Hierbei hängt es ggf. auch davon ab, was im Kaufvertrag steht. Also z.B. "inkl. 3 Jahre Garantie" würde bedeuten ab Kauf (und im Zweifel muss der Händler dann schauen, wie er das hinkriegt, wenn Nissan sagt, der wurde aber schon vor mehr als 3 Jahren zugelassen).
Wenn der Zeitraum vorher angefangen hat, muss das m.W.n. klar verständlich beim Kauf kommuniziert werden durch den Händler.
3. Falls all das trotzdem gegen Garantie spricht, kann man immer noch auf Kulanz hoffen, da im Normalfall die erste HU ja eigentlich innerhalb der ersten 3 Jahren nach EZ liegen "muss".
Hierbei hilft es natürlich, die Inspektionen und auch die HU bei dem verkaufenden Händler gemacht zu haben, weil man dann auch auf dessen Entgegenkommen hoffen kann. (wobei ich fürchte, dass das hier nicht so ist, da Du sonst den Händler ja gleich selber hättest fragen können)
Ciao
Hojo