Stopp/Start Leerlaufstopp-Systemfehler

  • Hallo Ihr Lieben!


    Und weiter geht der Ärger ... nachdem ich mit dieser wundervollen Start / Stop Fehlermeldung
    bereits im Oktober 2016 in der Vertragswerkstatt war musste ich im Dezember 2016 wegen
    dem selben Fehler sogar abgeschleppt werden, weil die es einfach nicht in den Griff bekommen.
    Und welche Überraschung, dem nahezu 2-Monats-Intervall treu bleibend macht mein Pulsar
    seit dem Wochenende wieder blöd wg. exakt der selben Fehlermeldung. Ich bin sowas von
    verärgert! Habe heute morgen bei Nissan Deutschland angerufen und die wollen sich nun direkt
    um die weitere Abwicklung kümmern, ich soll erst mal nicht in der Vertragswerkstatt anrufen.
    Im September 2017 ist meine Garantie abgelaufen, ich sehe ehrlich gesagt nicht dass Nissan
    den Fehler bis dahin dauerhaft behoben hat? Wirklich ärgerlich diese Sache ... Geht es wem
    von Euch ähnlich, dass dieser Fehler sporadisch immer wieder auftritt?


    Gruß in die Runde ...
    Sabrina

  • Hallo,


    na das klingt ja mehr als bescheiden :(
    Nachdem ich in den ersten 7 Wochen ab dem Kauf ( 1,2 Tekna ) auch Dauerkunde im Autohaus war hatten sie auch selbst genug.
    In Absprache bzw. sogar auf Anweisung von NISSAN wurde ein neuer Motor eingebaut (vorher bereits beide Benzinpumpen gewechselt, Steuerkettenspanner erneuert, Motorsteuerung aktualisiert...)- und seitdem ist alles OK.
    Würde aber an deiner Stelle schon etwas "Druck" machen bevor die Garantie dann ausläuft. Sonst könnte es ein teurer "Spaß" auf Dauer werden.
    Nachweislich besteht der Fehler ja kontinuierlich - also sollte das vor Garantieende geregelt werden.


    Viel Erfolg :!:

  • Hallo mit Sorge lese ich Eure Beiträge.
    Mein Pulsar, Neulassung 8.16, knapp 5000 km. Wohnt nun seit 3 Wochen im Autohaus. Diverse Ersatzteile sind beschafft worden Fehler besteht weiterhin. Es begann mit kleinem Rucklern beim Fahren, was aber nach Neustart weg war. Und vor 3 Wochen blieb er stehen mit der Meldung Start/Stopp Systemfehler.
    Da es an der Ecke der Nissanvertragswerkstatt passiert ist musste kein Pannendienst gerufen werden. Nach der ersten Woche brauchte ich einen ErsatzWagen da ich einen Job 450 km entfernt hatte. Den Wagen bekam ich vom Händler nach Diskussion mit der Pannenhilfe, mit der Begründung das ich diese hätte rufen müssen.
    Bis heute, Beginn 4. Woche keine Lösung in Sicht.
    Kann mir jemand dazu etwas sagen?

  • Hallo Mitstreiter!


    Ich möchte euch kurz auf den neuesten Stand bringen:
    nach schriftlicher Reklamation & Beschwerde bei Nissan Deutschland wurde mir mitgeteilt, dass ich mich an meine Vertragswerkstatt wenden soll zwecks weiterer Vorgehensweise. Dort angerufen bekam ich die Auskunft, es wären erst im April wieder Termine frei, ich solle fahren solang der Pulsar läuft & bei einer Panne den Nissan Pannendienst verständigen. Nachdem ich noch mal ausdrücklich geschildert hab dass ich bereits zweimal wg. dieses Fehlers in der Werkstatt war & sehr unzufrieden bin wurde mir gesagt, ich könne mir ja jederzeit eine andere Vertragswerkstatt suchen. Weder Nissan selbst noch meine bisherige Werkstatt wollen mir also helfen, das ist so ärgerlich. Als Kunde ist man völlig aufgeschmissen & machtlos.

  • Das klingt ja heftig.
    Also trotz meiner Anfangsprobleme mit Start / Stopp kann ich da mein Autohaus nur loben.
    Denen hat das mit dem Fehler auch nicht gepasst und offenbar gabs da schon etwas Druck auf Nissan. Immerhin haben die noch einen Gutschein für mich ausgehandelt.
    Mietwagen gab es auch und ich hab meinen Pulsar sogar fast vollgetankt zurück bekommen ( war bei Abgabe schon am Limit).


    Auch der Kundenservice war am Telefon freundlich und unkompliziert.
    War bei mir alles um die Weihnachtszeit bzw. den Jahreswechsel - vielleicht hatte ich Glück und für die Mitarbeiter gab es vorher ne Packung Gute Laune als Geschenk :)


    Aber das würde ich mir nicht bieten lassen; weder vom AH, noch von Nissan.


    Viel Erfolg!

  • Ich wohne im Werra Meißner Kreis, in der Nähe von Kassel.


    Nicht bieten lassen ist gut, ich weiß nur einfach nicht was ich noch tun soll? Ich dachte wenn ich die Reklamation direkt über Nissan laufen lasse würde das was bringen, aber die kümmert es ja auch nicht ;(


    Zumal ich das Auto auch beruflich benötige, aber das ich da nun auch Probleme bekomme wenn ich nicht mobil bin interessiert auch niemanden.

  • Ich kann dir mein Händler empfehlen aber der ist zu weit weg. Was aber leider stimmt ist um Anrecht auf einen Leihwagen zu haben musst du die Panne bei Nissan über die Hotline melden und die schicken einen Engel raus auch wenns 50 Meter zur Werkstatt sind.

    :thumbup: Einmal Nissan immer Nissan :thumbup:


    :evil: Nissan Pulsar Grau 1.5 Diesel Tekna :evil:

  • Setze dem Händler schriftlich eine Frist zur Nachbesserung. Der Händler ist dein Vertragspartner und muss dir ein funktionierendes Fahrzeug zur Verfügung stellen (du hast es ja so gekauft) statt einer rollenden Fehlermeldung oder eines Boxteufelchens auf Rädern (weil man nie weiß, wann der Fehler wieder auftritt).


    Bei meinem ersten Pulsar hat die Fristsetzung mit ADAC Unterstützung und Androhung eines Nachtests (wegen des LED Fehlverhaltens) letztlich dazu geführt, dass der Händler mich aus dem Vertrag entlassen hat und ich ohne Aufpreis den N Connecta erhalten hab. Der Tekna hatte noch ein weiteres Problem, aber letztlich gehts bei dir um die Fahrfähigkeit bzw. Unfallgefahr, die abgewehrt werden muss.

  • Hallo,


    so wie es Bln-Pulsar bereits geschrieben hat würde ich auch vorgehen.
    Da aber offensichtlich immer wieder derselbe Fehler auftaucht dürftest du auch ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufs bzw. Wandlung ( nach 3 vergeblichen Reparaturversuchen) haben, schließlich bist du ja noch in der Werksgarantie. Und diese hat nichs mit der Händlergewährleitung zu tun, sondern richtet sich direkt gegen NISSAN.
    Vorausgesetzt, du hast das Fahrzeug auch bei NISSAN gekauft (also nicht schon gebraucht von einer Privatperson).



    DANKE an T1X90 für den Tipp mit dem Ersatzfahrzeug, gut zu wissen!
    Als ich mein Start / Stopp Trauma hatte konnte ich wenigstens ungehindert (auch bis zum Werkstatttermin) fahren, da lediglich Start / Stopp sowie der Tempomat ausgestiegen sind. In diesem Fall gab es keinen Grund zum abschleppen, da der Fehler jedoch 2 Tage nach dem Kauf erstmals auftrat, hatte ich zum Glück keine Probleme (auch bei den folgenden Werkstatterminen) zwecks Ersatzwagen.