Die "Vergabe" der Auflagen ist meiner Meinung nach stark davon abhängig, bei welcher Prüforganisation der Felgenhersteller sein Gutachten erstellen lässt - und wahrscheinlich noch stärker von der Tagesform des jeweiligen Prüfers...
Beispiel aus dem Gutachten meiner Felgen (7,5 x 17 ET38):
215/45R17 keine Auflagen
215/50R17 K1c und K2b sowie G01 (Nachweis, dass der Tacho innerhalb der Toleranz anzeigt)
225/45R17 wieder keine Auflagen
235/45R17 K1c und K2b
Bei solchen Auflagen frage ich mich, ob die einfach nur würfeln...
Für die 225er muss keine breitere Radabdeckung vorhanden sein als bei 215ern und 235ern.
Nicht so wirklich logisch find ich!
Und was sollte bei den 215ern der 50er Querschnitt für einen Einfluss auf die Breite gegenüber dem 45er Querschnitt haben, dass der 50er ne verbreiterte Radabdeckung braucht, der 45er aber nicht??? Es ändert sich doch nur der Durchmesser bzw. der Abrollumfang.
Ist irgendwie noch unlogischer!