Beiträge von fs90473

    Hallo allerseits,


    hat jemand Bedarf an Schneeketten für 16''-Reifen? Habe mir vergangenes Jahr die RUD Centrax Größe N890 (Reifengröße 205/55-16) zugelegt, aber doch nicht benutzt. Da ich auch auf absehbare Zeit keine Schneeketten benötige, biete ich sie hier an. Wie gesagt neuwertig und komplett. Auch wenn der "Schneekettenberater" von RUD für den Pulsar und die Reifengröße 205/55-16 keine passenden Ketten anzeigt, erlaubt die ABE zumindest meiner Alufelgen (ABE Nr 49880*02) die Verwendung solcher Ketten an den Vorderrädern:

    ABE49880_02_S7.png



    Zitat

    Typ(en):

    A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist

    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des

    Fahrzeugherstellers).

    Preisvorstellung: 150 Euro. Idealerweise Abholung im Raum Karlsruhe.


    20201007_123549.jpg20201007_123618.jpg20201007_123558.jpg

    Okay, ich präzisiere: Connect kennt bei Dual-SIM-Smartphones nicht die Auswahl der SIM, mit der ein Gespräch aufgebaut werden soll. Wenn in Android eingestellt ist, dass beim Anruf die zu nutzende SIM ausgewählt werden soll, kann man über Connect kein Gespräch aufbauen. Ist nur eine SIM eingelegt oder die zu nutzende SIM in Android voreingestellt, funktioniert es.
    btw: Warum nutzt du ein Dual-SIM-Smartphone mit zwei SIM, wenn du prinzipiell nur über eine der beiden SIM telefonierst? Mir hat sich der Sinn dieser Einstellung noch nie erschlossen.


    Gruß
    Uli


    Günstige Datenflat z.B.

    Genau das. Ich telefoniere eher selten, da reicht eine billige Prepaid-Karte. Deswegen ist bei meinem Nutzungsprofil eine SIM-Auswahl uninteressant. In anderen Fällen, wenn man (vielleicht beruflich bedingt) häufig zwischen zwei Telefonie-SIMs wechselt, ist die Beschränkung des Connect tatsächlich ärgerlich, da hast Du ( Uli) definitiv recht.

    Noch eine Erkenntnis: Connect kann nicht mit zwei SIMs in Dual-SIM-Smartphones umgehen - "Einwahl abgebrochen". Grund dafür ist, dass Connect die Abfrage nach der SIM, über die das Gespräch aufgebaut werden soll, nicht "kann".

    Hmm - kann ich so nicht bestätigen. Ich nutze seit Jahren ein Samsung-DualSim-Gerät problemlos mit Connect (habe aber in den Smartphone-Einstellungen eine der SIMs als bevorzugt für Anrufe eingestellt).

    Frage vom technischen Laien: Kann man anhand der Daten, die man über die OBD-Schnittstelle auslesen kann, den "Gesundheitszustand" der Batterie beurteilen? Damit meine ich nicht richtige Diagnosegeräte, sondern die einfacheren Lösungen, bei denen man über eine App Daten auslesen kann (Batteriespannung etc.). Oder geht das nur einem professionellen Diagnosegerät?

    Jetzt auch von mir Laufleistung und Störungen: gekauft als Tageszulassung vor gut zwei Jahren, Erstzulassung war März 2016. Inzwischen etwas mehr als 20.000 km gelaufen, Frontscheibe wegen Steinschlag getauscht (zählt natürlich nicht als Störung). Aber im Sommer 2017: Ausfall der Klimaanlage (keine Kühlung mehr ;(:cursing: ), wurde auf Garantie repariert :thumbup: . Seitdem absolut glücklich mit dem Pulsar :love::thumbup: !

    Das Gesetz sagt:
    (1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Nun ist weder das Handy, noch das Navi ein Gerät, dessen primärer Zweck es ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder gar zu stören. Sowohl das eine als auch das andere lesen in dem Fall im Grunde genommen nur POIs von der Map vor. Man kann das vielleicht mit den Blitzerwarnungen im Radio subsumieren, die sind ja auch legal. Was anderes machen Apps oder Navis auch nicht.


    Grauzone aber auf jeden Fall, denn ein Urteil in die Richtung gibt es nach meinem Kenntnisstand noch nicht.

    Es kommt nach der Rechtsprechung nicht auf den primären Zweck des Geräts an sich an (Handy: Telefonieren / Internet etc.), sondern darauf, ob das Gerät tatsächlich während der Fahrt (vom Fahrer) als "Radarwarner" genutzt wurde. Das ist bei Handys mit während der Fahrt aktiver "Blitzer-App" und aktivem GPS der Fall (sehen jedenfalls die Gerichte generell so, es gibt aber nicht allzu viele Entscheidungen dazu). Das Verbot kann auch fest verbaute Teile betreffen, z.B. gibt es ein Urteil über die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Innenspiegel mit eingebautem Blitzerwarner. Offenbar hatte der Käufer nachträglich "kalte Füße" bekommen und wollte das Teil doch nicht behalten.


    Ich habe gerade die Anleitung für das Connect nicht griffbereit, würde mich aber sehr wundern, wenn das Feature - falls vorhanden - nicht abschaltbar wäre. Jeder muss natürlich selber wissen, was er tut, aber ich würde die Funktion auf jeden Fall deaktivieren. Wenn bei einer Kontrolle eine Warnmeldung im Navi-Display (oder ein anderer Hinweis auf die Warnfunktion) sichtbar wäre, wären mit ziemlicher Sicherheit 75 Flocken fällig.


    Stichwort POI-Sammlung mit Positionen stationärer Blitzer: macht m.E. keinen Unterschied, wenn das Navi die Daten auswertet und Warnungen sendet (kann aber nicht sagen, ob das praktisch möglich ist).